Bisher legale Steuerschlupflöcher wie die sogenannten "Cash-GmbHs" sollen nach einem Kompromiss von Bund und Länder künftig geschlossen werden. Bei dieser Gesellschaftsform, konnten Erben bislang, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen deklarieren und damit ihre Erbschaftsteuer drastisch reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des Vermögens enthalten. Mit dieser Einigung greift der Ausschuss Bedenken der Länder auf, die vor massiven Steuerausfällen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten.
Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als "Goldfinger" bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht will der Vermittlungsausschuss gänzlich aus dem Einkommensteuergesetz streichen.
Mehr dazu auch auf der Seite der Datev.