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Schneller aus der Insolvenz

Wer privat pleite ist, kann sich ab Mitte 2014 bereits nach drei statt sechs Jahren von seinen Restschulden befreien lassen. Allerdings sind die Hürden für Verbraucher und Unternehmensgründer hoch, sich schneller von den Schulden befreien zu lassen. So müssen mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt werden, um diesen Weg zu gehen. Wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen sind, können Schuldner künftig die Frist auf fünf Jahre verkürzen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, bleibt es dabei, dass Betroffene sechs Jahre lang auf den pfändbaren Teil ihres Einkommens verzichten müssen, um schuldenfrei zu werden.

Experten, wie der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschland (VID) Christoph Niering sind jedoch der Meinung, dass die im Gesetz festgelegte Hürde von 35 Prozent Gläubigerbefriedigung deutlich zu hoch sei: „Die große Masse der Schuldner ist dazu einfach nicht in der Lage. Der grundsätzlich richtige Ansatz des Bundesjustizministeriums wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens durch die Anhebung der Quote derart verschärft, dass es in der Praxis kaum zu Verfahrenskürzungen kommen wird.“


Mehr dazu auf der Seite des VID